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Uneinsicht

Agenda

  • Verwarnungsvoraussetzungen
  • Verwarnungsfälle
  • Verwarnungsvarianten
  • Gesprächsvorbereitung
  • Problemdefinition
  • Definition der Ziele
  • Definition der Konsequenzen
  • Verwarnungsgespräch
  • Uneinsicht
  • Vollzug der Konsequenzen

Vorgehen

Zeigt sich beim Verwarnungsgespräch eine völlige Uneinsicht des Arbeitnehmers, erscheint eine sofortige Auseinandersetzung oft der beste Weg beide Parteien:

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

Alternativen zur Kündigung

Grundsätzlich bestehen 2 Möglichkeiten für eine vorzeitige Auseinandersetzung:

  • Aufhebungsvereinbarung
  • Dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Eigenkündigung zu geben

Aufhebungsvereinbarung

Statt vieler Worte verweisen wir auf die folgende Website:

Gelegenheit zur Eigenkündigung geben

Dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, selber zu kündigen, falls eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses unausweichlich ist

  • unter Hinweis auf den Akzept des Arbeitgebers
    • einer fristlosen Kündigung
    • einer sofortigen Freistellung mit Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist
      • unter Verzicht auf Anrechnung eines anderweitigen Verdienstes
      • unter Vorbehalt einer Anrechnung von Ersatzeinnahmen bzw. Zwischenverdiensten
  • Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer durch die “Eigenkündigung“ das Risiko einer möglichen Wartezeit bei der Arbeitslosenversicherung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit eingeht!
  • Klare Verhältnisse schaffen:
    • Schriftliche Kündigung des Arbeitnehmers
    • Bestätigung des Arbeitgeber-Akzepts und Auseinandersetzungsart (Freistellung mit oder ohne Schadensminderungspflicht bzw. Anrechnung an den Lohn) / Arbeitgeber-Ergänzung durch Arbeitnehmer gegenzeichnen lassen!

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