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Arbeitsrechtliche Verwarnung

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FAQ

Rechtsgebiet:
Arbeitsrechtliche Verwarnung
Stichworte:
Verwarnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

1.    Gilt eine mündliche Verwarnung?

So wie für den Abschluss von Arbeitsverträgen kein Formzwang besteht, kann auch die Verwarnung formfrei erfolgen. Trotzdem ist die Wahl der Schriftform zu empfehlen (zu Beweiszwecken und als Mittel dem Mitarbeiter die Bedeutung und die Wichtigkeit der Abmahnung zu zeigen).

2.    Mehrere Arbeitnehmer machen immer zu lange Mittagspause. Kann ich einen von ihnen exemplarisch verwarnen?

Nein. Dies sollten Sie nicht tun, da sonst auf Schikane oder Willkür geschlossen werden könnte. Nicht verboten ist indes mit einem, dem Geeignetsten, die Ursachen der verspäteten Arbeitsantritte am Nachmittag abzuklären und ggf. nach Lösungen zu suchen.

3.    Ein Arbeitnehmer ist bei mir Berufschauffeur. Übers Wochenende fährt er jeweilen für einen Kollegen mit dem Car Skitouristen in die Bergregionen. Ist es angemessen ihn wegen nicht erlaubter Nebenbeschäftigung abzumahnen?

Ja, Sie müssen sogar:

  • Der betreffende Mitarbeiter verletzt nicht nur das Nebenbeschäftigungsverbot, sondern auch die Lenk-, Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.
  • Ohne entsprechende Abmahnung nehmen Sie ihre strassenverkehrsrechtlichen Kontrollfunktionen als Arbeitgeber nicht genügend wahr und setzen sich unnötigerweise einer Bestrafung aus.
  • Die Verwarnung gebietet sich geradezu auch aus Sicherheitsgründen.

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